Aktuelle Meldungen
Bonn, 20.10.2025
DESADV mit DDI-ID gemäß EUDR
Wussten Sie schon, dass ab 2026 die DDI-ID ein Pflichtfeld in der EDIFACT DESADV sein kann.
Neue Regelungen gemäß EUDR, die auch EDI betreffen.
In der EDI Nachricht DESADV oder ASN können Artikel-spezifische Informationen dem Empfänger digital mitgeteilt werden, wodurch der Wareneingang optimiert werden kann.
Wussten Sie schon, dass ab 2026 die DDI-ID ein Pflichtfeld in der EDIFACT DESADV sein kann.
Neue Regelungen gemäß EUDR, die auch EDI betreffen.
In der EDI Nachricht DESADV oder ASN können Artikel-spezifische Informationen dem Empfänger digital mitgeteilt werden, wodurch der Wareneingang optimiert werden kann. Ein Beispiel ist die Chargen-Nummer mit Haltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln. Durch die neue EUDR kommt eine weitere wichtige Nummer hinzu.
Die EU Deforestation Regulation regelt den Schutz der Wälder, indem für einige Rohstoffe und daraus hergestellt Artikel eine Sorgfaltspflichterklärung abgegeben werden muss (Due Diligence Information/DDI). Das betrifft neben Holz auch Kaffee, Soja, Kautschuk, Kakao, Ölpalme und Rinder. Produzenten, weiterverarbeitende Unternehmen und Importeure dieser Rohstoffe müssen Sorgfaltspflichterklärungen einreichen, in der auch die Geo-Koordinaten der Rohstoffe mitgeteilt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erstellt danach durch ein Zertifikat eine Referenznummer als DDI-ID. Händler müssen diese Informationen dokumentieren und beachten. Das heißt, die gesamte Liefer- und Weiterverarbeitungskette dieser Rohstoffe muss die Regelungen zur EUDR-Sorgfaltspflicht beachten. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Größe des Unternehmens (KMU und Nicht-KMU).
Eine Sorgfaltspflicht-Information kann sich EDI-technisch auf einen Artikel, eine Charge oder auf eine Sendung beziehen. Entsprechend sollte die Information zukünftig auf Lieferpapieren ausgewiesen werden.
Im Zuge digitalisierter Prozesse erwarten einige große Handelsunternehmen viele relevante Informationen zu einer Sendung, wo der Wareneingang bevorsteht, vorab in digitaler Form.
Damit ein EDI-Konverter, wie die EDI LINE, diese ID übermitteln kann, muss das neue Feld vorher in der Warenwirtschaft eingerichtet werden.
Wussten Sie schon, dass ab 2026 die DDI-ID ein Pflichtfeld in der EDIFACT DESADV sein kann.
Neue Regelungen gemäß EUDR, die auch EDI betreffen.
In der EDI Nachricht DESADV oder ASN können Artikel-spezifische Informationen dem Empfänger digital mitgeteilt werden, wodurch der Wareneingang optimiert werden kann. Ein Beispiel ist die Chargen-Nummer mit Haltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln. Durch die neue EUDR kommt eine weitere wichtige Nummer hinzu.
Die EU Deforestation Regulation regelt den Schutz der Wälder, indem für einige Rohstoffe und daraus hergestellt Artikel eine Sorgfaltspflichterklärung abgegeben werden muss (Due Diligence Information/DDI). Das betrifft neben Holz auch Kaffee, Soja, Kautschuk, Kakao, Ölpalme und Rinder. Produzenten, weiterverarbeitende Unternehmen und Importeure dieser Rohstoffe müssen Sorgfaltspflichterklärungen einreichen, in der auch die Geo-Koordinaten der Rohstoffe mitgeteilt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erstellt danach durch ein Zertifikat eine Referenznummer als DDI-ID. Händler müssen diese Informationen dokumentieren und beachten. Das heißt, die gesamte Liefer- und Weiterverarbeitungskette dieser Rohstoffe muss die Regelungen zur EUDR-Sorgfaltspflicht beachten. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Größe des Unternehmens (KMU und Nicht-KMU).
Eine Sorgfaltspflicht-Information kann sich EDI-technisch auf einen Artikel, eine Charge oder auf eine Sendung beziehen. Entsprechend sollte die Information zukünftig auf Lieferpapieren ausgewiesen werden.
Im Zuge digitalisierter Prozesse erwarten einige große Handelsunternehmen viele relevante Informationen zu einer Sendung, wo der Wareneingang bevorsteht, vorab in digitaler Form.
Damit ein EDI-Konverter, wie die EDI LINE, diese ID übermitteln kann, muss das neue Feld vorher in der Warenwirtschaft eingerichtet werden.
Bonn, 25.07.2024
EDI LINE exportiert und importiert XRechnung
EDI LINE exportiert und importiert XRechnung und XBestellung auch bei älteren Sage Versionen
Mit der EDI LINE können auch in älteren Versionen der Sage 100, Office Line und Sage New Classic XRechnungen erzeugt werden. Auch das Einlesen von XRechnungen und XBestellungen ist möglich.
Ab 01.01.2025 ist nach dem Wachstumschancengesetzt von März 2024 die Ausstellung einer E-Rechnung für B2B Umsätze verpflichtend. E-Rechnungen werden von der EU im Norm EN 16931 geregelt. Die XRechnung ist die deutsche Ausprägung (CIUS) davon. Es gibt zwar eine Übergangsfrist, nach der noch Papier und PDF-Rechnungen bis Ende 2026 gestellt werden können. Trotzdem muss ab 01.01.2025 jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen von Unternehmen, die nicht von der Übergangsfrist Gebrauch machen.
Aktuelle Sage Versionen können E-Rechnungsformate erzeugen. Doch mit der EDI LINE können auch in älteren Versionen der Sage 100, Office Line und Sage New Classic XRechnungen erzeugt werden. Auch das Einlesen von XRechnungen und XBestellungen ist möglich. Zum Tragen kommt dabei dieselbe Technologie wie sie beim Ex- und Import von gängigen EDI-Formaten wie EDIFACT oder OpenTrans eingesetzt wird.
Ab 01.01.2025 ist nach dem Wachstumschancengesetzt von März 2024 die Ausstellung einer E-Rechnung für B2B Umsätze verpflichtend. E-Rechnungen werden von der EU im Norm EN 16931 geregelt. Die XRechnung ist die deutsche Ausprägung (CIUS) davon. Es gibt zwar eine Übergangsfrist, nach der noch Papier und PDF-Rechnungen bis Ende 2026 gestellt werden können. Trotzdem muss ab 01.01.2025 jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen von Unternehmen, die nicht von der Übergangsfrist Gebrauch machen.
Aktuelle Sage Versionen können E-Rechnungsformate erzeugen. Doch mit der EDI LINE können auch in älteren Versionen der Sage 100, Office Line und Sage New Classic XRechnungen erzeugt werden. Auch das Einlesen von XRechnungen und XBestellungen ist möglich. Zum Tragen kommt dabei dieselbe Technologie wie sie beim Ex- und Import von gängigen EDI-Formaten wie EDIFACT oder OpenTrans eingesetzt wird.
Bonn, 03.06.2024
Ersetzt XRechnung klassisches EDI?
Ersetzt XRechnung das klassische EDI-Verfahren - EDIFACT INVOIC?
Da EDIFACT kein XML ist, erfüllt somit EDIFACT INVOIC nicht den europäische Norm EN 16931. Somit stellt sich die Frage, ob spätesten nach Ende der Übergangsfrist bis Ende 2027 EDIFACT INVOIC noch als Rechnung für B2B Umsätze eingesetzt werden darf.
Ab 01.01.2025 ist nach dem Wachstumschancengesetzt von März 2024 die Ausstellung einer E-Rechnung für B2B Umsätze verpflichtend. E-Rechnungen werden von der EU im Norm EN 16931 geregelt. Diese Norm schreibt zwingend XML als zugrundeliegendes Strukturierungsverfahren vor. Da EDIFACT kein XML ist, erfüllt somit EDIFACT INVOIC nicht den europäische Norm EN 16931.
Somit stellt sich die Frage, ob spätesten nach Ende der Übergangsfrist bis Ende 2027 EDIFACT INVOIC noch als Rechnung für B2B Umsätze eingesetzt werden darf. Vom Bundesministerium für Finanzen werden EDIFACT Rechnungen schon seit vielen Jahren als zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen anerkannt. Aus EDIFACT Rechnungen können mit entsprechenden technischen Parsern alle Umsatzsteuer-erheblichen Informationen herausgelesen werden.
Die deutsche Wirtschaft und Industrie sind natürlich sehr daran interessiert funktionierende Verfahren weiter einzusetzen, ohne neu investieren zu müssen. Das BMF hat in einem Verbändeschreiben vom 02.10.2023 angekündigt, dass etablierte Verfahren trotz gesetzlicher Änderungen weiter eingesetzt werden können. Es kann jedoch sein, dass sich im Hinblick auf das transaktionsbezogene Meldesystem Änderungen ergeben.
Es kann daher voraussichtlich ausgegangen werden, dass EDIFACT INVOIC immer noch ab 2028 zur Rechnungsstellung eingesetzt werden kann.
Ab 01.01.2025 ist nach dem Wachstumschancengesetzt von März 2024 die Ausstellung einer E-Rechnung für B2B Umsätze verpflichtend. E-Rechnungen werden von der EU im Norm EN 16931 geregelt. Diese Norm schreibt zwingend XML als zugrundeliegendes Strukturierungsverfahren vor. Da EDIFACT kein XML ist, erfüllt somit EDIFACT INVOIC nicht den europäische Norm EN 16931.
Somit stellt sich die Frage, ob spätesten nach Ende der Übergangsfrist bis Ende 2027 EDIFACT INVOIC noch als Rechnung für B2B Umsätze eingesetzt werden darf. Vom Bundesministerium für Finanzen werden EDIFACT Rechnungen schon seit vielen Jahren als zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen anerkannt. Aus EDIFACT Rechnungen können mit entsprechenden technischen Parsern alle Umsatzsteuer-erheblichen Informationen herausgelesen werden.
Die deutsche Wirtschaft und Industrie sind natürlich sehr daran interessiert funktionierende Verfahren weiter einzusetzen, ohne neu investieren zu müssen. Das BMF hat in einem Verbändeschreiben vom 02.10.2023 angekündigt, dass etablierte Verfahren trotz gesetzlicher Änderungen weiter eingesetzt werden können. Es kann jedoch sein, dass sich im Hinblick auf das transaktionsbezogene Meldesystem Änderungen ergeben.
Es kann daher voraussichtlich ausgegangen werden, dass EDIFACT INVOIC immer noch ab 2028 zur Rechnungsstellung eingesetzt werden kann.
Hinweis: Es sind noch weitere wichtige Meldungen verfügbar!